Ergänzungsleistungen: Gesamtschau statt isolierter Erhöhung der Mietzinsmaxima

12. Februar 2014 News

Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zu den anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen eröffnet. Das gesamte EL-System steht allerdings unter Reformdruck – das System ist zwar effektiv, mittlerweile aber zu kompliziert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet es deshalb als problematisch, die Frage der Mietzinsmaxima isoliert und vorgezogen zu behandeln.

Die anrechenbaren Maxima beim Anspruch auf Ergänzungsleistungen wurden letztmals 2001 erhöht. Seither sind die durchschnittlichen Mieten gestiegen. Im Auftrag des Parlaments soll der Bundesrat die Mietzinsmaxima an die heutige Situation anpassen. Dazu hat er nun ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet.

Allerdings steht das gesamte EL-System unter Reformdruck, wie auch der Bundesrat in seinem Ende 2013 publizierten EL-Bericht festhält. Das System ist zwar effektiv, da es ein bedarfsgerechtes Instrument zur Existenzsicherung darstellt. Seit dem Neuen Finanzausgleich 2008 und der neuen Pflegefinanzierung 2011 ist es aber zu einer komplizierten Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen mutiert. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung – welche die EL-Kosten nach oben schraubt – ist es deshalb umso wichtiger, dass das System transparent und effizient funktioniert.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet es somit als problematisch, den Aspekt der anrechenbaren Mietzinsmaxima isoliert und vorgezogen zu behandeln. Stattdessen sollte auch diese Frage im Rahmen einer Gesamtschau des EL-Systems beurteilt werden. Umso mehr, als eine Erhöhung der anrechenbaren Mietzinse Bund und Kantone rund 75 Millionen Franken kosten würde. Einzelne Aspekte des EL-Systems losgelöst zu diskutieren, ist also der falsche Ansatz. Eine Reform muss integral angegangen werden – im Interesse eines zukunftsfähigen EL-Systems.