Berufskrankheiten entstehen gemäss Unfallversicherungsgesetz ausschliesslich oder überwiegend durch bestimmte berufliche Tätigkeiten. Dazu soll aufgrund einer parlamentarischen Initiative künftig auch das Burnout-Syndrom gezählt werden. Was landläufig als Burnout bezeichnet wird, kann zwar ausnahmsweise überwiegend durch Belastungen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden. Meistens entsteht ein entsprechender Erschöpfungszustand aber durch einen Mix von Stressfaktoren, sogenannte Stressoren. Dies sind einerseits soziale und persönlichkeitsbedingte Faktoren, anderseits auch solche, die am Arbeitsplatz auftauchen. Deshalb würde eine Regulierung des Burnouts als Berufskrankheit in der Praxis kaum je greifen. Den Betroffenen würde also nicht geholfen, sondern es würden höchstens falsche Hoffnungen geweckt. Diese Zusammenhänge betont die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) zurecht. Im Übrigen ist ein Burnout keine spezifische medizinische Diagnose, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene mögliche Krankheitsbilder.
Aussichtsreicher ist darum, Burnout-Situationen künftig noch besser zu verhindern. Einen wichtigen Beitrag kann und soll dazu auch der Arbeitgeber leisten. Unabhängig davon, welche Stressoren im Einzelfall zu einer übermässigen gesundheitlichen Überlastung führen, besteht am Arbeitsplatz häufig die Chance, eine Fehlentwicklung rechtzeitig zu erkennen und dank gezielter Unterstützung eine betroffene Person vor dem Burnout zu bewahren. Kommt es trotzdem dazu, kann der Arbeitgeber unterstützend wirken, indem Vorgesetzte einer betroffenen Person zusammen mit den Teams die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Denn nebst der für die Betroffenen schwierigen persönlichen Situation im Fall eines Burnout-bedingten längeren Ausfalls am Arbeitsplatz oder gar des definitiven Ausscheidens ist diese Situation auch für den Arbeitgeber und seine anderen Mitarbeitenden belastend und nachteilig. So muss etwa der Ausfall der Arbeitskraft durch andere Mitarbeitende aufgefangen werden, was die Personalplanung erschwert. Überdies verursachen Langzeitabsenzen hohe Kosten.
Als Patronatsgeber von Compasso ist es dem Schweizerischen Arbeitgeberver-band (SAV) ein wichtiges Anliegen, die Arbeitgeber nicht nur für diese Problematik zu sensibilisieren, sondern ihnen gemeinsam mit allen Partnern des Netzwerks auch praxistaugliche Unterstützung zu bieten. Diese Aktivitäten gilt es künftig noch stärker zu fördern. Denn dieser Weg ist auch für potenziell Betroffene viel hilfreicher als der Weg über praxisuntaugliche neue gesetzliche Vorschriften.