Auch ein halbes Jahr nach Kriegsausbruch blickt die Schweiz mit Betroffenheit auf die Kampfhandlungen in der Ukraine. Bereits kurz nach Beginn des Konflikts entschied der Bundesrat, den Geflüchteten aus der Ukraine den Schutzstatus S zu gewähren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützte diesen Entscheid, der ein rasches und unbürokratisches Handeln ermöglicht. Mittlerweile sind rund 60’000 Personen in der Schweiz registriert, wovon sich rund 33’000 im erwerbsfähigen Alter befinden. Gemäss Staatssekretariat für Migration gehen inzwischen etwa 10 Prozent der erwerbsfähigen Personen einer Arbeit nach.
Der SAV begrüsst, dass die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Integration der Personen aus der Ukraine in der Schweiz leisten. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht einen strukturierten Alltag, finanzielle Unabhängigkeit und die Teilnahme am sozialen Leben während des Aufenthalts in der Schweiz. Um mehr über das Interesse, aber auch über die Herausforderungen und Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen in Bezug auf die Anstellung von Ukraine-Geflüchteten zu erfahren, beauftragte der SAV das Forschungsinstitut Sotomo mit einer repräsentativen Unternehmensbefragung.
Die Befragung zeigt, dass 56 Prozent der Unternehmen grundsätzlich ein Interesse an einer Anstellung haben und beinahe jedes zehnte Unternehmen bereits Personen mit Schutzstatus S angestellt hat. Aus Sicht der Arbeitgeber ist es besonders erfreulich, dass die Unternehmen, die bereits Personen angestellt haben, mit deren Leistungen zufrieden sind. Das Leisten eines solidarischen Beitrags ist für die befragten Unternehmen eine wichtige Motivation zur Anstellung von Personen aus der Ukraine. Für jedes dritte Unternehmen sind eine gute Qualifikation der Geflüchteten sowie der Fach- und Arbeitskräftemangel ein Grund für eine Anstellung.
Gleichzeitig gibt es Faktoren, die eine Anstellung erschweren. Ungenügende Sprachkenntnisse werden in diesem Zusammenhang besonders häufig genannt – besonders bei Gastrounternehmen sowie Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen sind sie ein gewichtiger Grund für eine Nichtanstellung. Dies sind zugleich jene Branchen, die grundsätzlich am meisten Potenzial bei der Anstellung von ukrainischen Flüchtlingen erkennen. 62 Prozent der Unternehmen fordern auch ein höheres Engagement und verstärkte Anstrengungen von Bund und Kantonen in Bezug auf Sprachkursangebote.
Das Aufenthaltsrecht von Personen mit Schutzstatus S ist gegenwärtig auf ein Jahr befristet – die Aufenthaltserlaubnis läuft somit bei den ersten Personen bereits in rund einem halben Jahr aus. Diese Unklarheiten über das weitere Vorgehen beim Schutzstatus S verunsichern viele Unternehmen. So würden 81 Prozent der befragten Unternehmen, die bereits Anstellungen getätigt haben, eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts für die Dauer der Anstellung begrüssen. SAV-Präsident Valentin Vogt hob anlässlich der Medienkonferenz die Relevanz der Planungssicherheit hervor: «Eine Perspektive bezüglich Aufenthalt der ukrainischen Geflüchteten in der Schweiz würde die Unternehmen dazu animieren, die Integration mittels Praktika und Lehrstellen weiter voranzutreiben oder gar zu intensivieren.»
Jedes dritte befragte Unternehmen fordert auch eine aktivere Rolle der RAV bei der Vermittlung von Personen mit Schutzstatus S. Dass es bei der Rekrutierung Schwierigkeiten gibt, konnte auch Judith Bellaiche, Direktorin von Swico, aus der ICT-Branche berichten. Demnach sei es für die Unternehmen ausgesprochen schwierig, direkt an die Geflüchteten zu gelangen, wobei dieser Umstand durch dezentrale und kleinräumige Verantwortlichkeiten zusätzlich erschwert werde. Teilweise hätten die Flüchtlinge auch mangelnde Kenntnisse des Schweizer Arbeitsmarktes, was es ihnen erschwere, sich auf dem Markt zu positionieren. «Hierbei wäre eine Unterstützung durch die RAV sehr zu begrüssen. Sie könnten dank ihren Strukturen und den Kenntnissen des Arbeitsmarkts bei der Stellensuche Hand bieten», so Bellaiche.
Weitere Auskünfte
- Andy Müller, Ressortleiter Kommunikation, Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Tel. 079 617 01 27, andy.mueller@arbeitgeber.ch