Bisherige Suva-Kontrolle hat sich bewährt

26. November 2015 News

Die Suva soll künftig von der eidgenössischen Finanzkontrolle und nicht länger von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft werden. Eine neue Regelung der Aufsicht ist allerdings unnötig. Das bisherige Kontrollsystem der Suva hat sich bewährt.

Die Suva soll künftig von der eidgenössischen Finanzkontrolle und nicht länger von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft werden. Damit soll nicht zuletzt die parlamentarische Kontrolle über die Suva verstärkt werden. Die vorberatende Kommission hat eine entsprechende Motion knapp (mit 11 zu 10 Stimmen) angenommen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Motion ab. Mit Ausnahme eines Teilmonopols der Suva wird die obligatorische Unfallversicherung analog zur Krankenversicherung grundsätzlich von privaten Versicherungen übernommen. Die Unterstellung der Suva unter die eidgenössische Finanzaufsicht wird es also auch weiterhin nicht ermöglichen, das Unfallversicherungswesen vollständig zu überwachen. Darüber hinaus verfügt die Suva bereits heute über ein dreistufiges Kontrollsystem:

  • Revisionsstelle; seit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes ein eigenständiges Organ
  • Direkte Aufsicht durch den Suva-Rat, bestehend aus 16 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie 8 Bundesvertretern; die Wahl der Geschäftsleitung erfolgt durch den Suva-Rat
  • Oberaufsicht durch das Bundesamt für Gesundheit im Auftrag des Bundesrats

Diese dreistufige Kontrolle hat sich bewährt. Über die Bundesvertreter im Suva-Rat bzw. die Oberaufsicht durch den Bundesrat erhält das Parlament schon heute politisch relevante Zusatzinformationen – ohne jedoch in die bewährte Aufsichtskaskade einzugreifen. Mit Blick auf die Qualitätssicherung ist es insbesondere wichtig, dass weiterhin auf eine Revisionsgesellschaft zurückgegriffen werden kann, die über die erforderlichen Spezialkenntnisse im Unfallversicherungsgeschäft verfügt. Wer die bestehende, sinnvolle Lösung beibehalten will, muss die Motion also ablehnen.