Weiterbildungsgesetz: Ständerat will Arbeitgeber verpflichten

5. Juni 2014 News

Der Ständerat beharrt darauf, die Arbeitgeber bei der Weiterbildung in die Pflicht zu nehmen. Aus einem rahmengesetzlichen Appell dürfen aber keine Rechtspflichten für die Arbeitgeber entstehen.

Nach wie vor besteht der Ständerat darauf, die Arbeitgeber bei der Weiterbildung in die Pflicht zu nehmen. Dies im Unterschied zum Nationalrat, der diesen Appell an die Arbeitgeber nicht im Weiterbildungsgesetz (WeBiG) wissen will. Im Nationalrat hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die Wirtschaft bereits heute – ohne gesetzliche Verpflichtung – einen grossen Beitrag zur Weiterbildung leiste. Das Geschäft geht somit noch einmal an den Nationalrat.

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich stets dafür starkgemacht, den Appell an die Arbeitgeber aus dem WeBiG-Entwurf zu streichen. Fest steht: Für die Arbeitgeber dürfen aus einem solchen rahmengesetzlichen Appell keine Rechtspflichten entstehen.