Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur neuen Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen zur Kenntnis genommen. Die Mehrheit der konsultierten Organisationen begrüsst die Stossrichtung der entsprechenden Revision des Berufsbildungsgesetzes. So auch der Arbeitgeberverband. Die finanzielle Entlastung der Studierenden, deren direkte Unterstützung (Subjektfinanzierung) und eine Bundesregelung, die dem kantonalen Subventions-Wirrwarr ein Ende setzt, sind unbestritten. Angesichts des Fachkräfte-Mangels ist es umso wichtiger, sowohl den Absolventen als auch den Anbietern eidgenössischer Prüfungen optimale Rahmenbedingungen zu bieten.
Die anstehenden Folge- und Umsetzungsarbeiten zum neuen Finanzierungssystem müssen nun eng begleitet werden. Es gilt erstens, hunderte von Anbietern, Trägerschaften und Verbänden auf die Systemumstellung vorzubereiten. Die dafür benötigte zusätzliche Finanzierung darf zweitens nicht auf Kosten anderer (Berufs-)Bildungsbereiche erfolgen. Die BFI-Botschaft 2017–2020 (Bildung, Forschung und Innovation) muss dies angemessen berücksichtigen. Und drittens: Die Finanzierung der höheren Berufsbildung muss weiterhin hauptsächlich privat erfolgen. Das Engagement der öffentlichen Hand soll grundsätzlich höchstens die Hälfte der teilnehmerseitigen Kurskosten betragen. Damit bleibt der bewährte private Investitionscharakter rund um die eidgenössischen Prüfungen gewahrt.