Am 1. November 2017 tritt die total revidierte Verordnung über Mindestvorschriften über die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (MiVo-HF) in Kraft. Damit werden die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure – Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bildungsanbieter – klarer abgebildet. In seiner Vernehmlassungsantwort zur dieser Verordnung hat der SAV die nun bestätige Stossrichtung begrüsst.
Im Gegensatz zu den Hochschulen bilden Rahmenlehrpläne ein zentrales und national einheitliches Steuerungselement der höheren Fachschulen. Sie ermöglichen mit Blick auf den Arbeitsmarkt einheitlichere und transparente Qualifikationen und Abschlüsse. Wichtig ist dabei auch, dass der Einfluss der Verbände auf die Rahmenlehrpläne gestärkt werden soll. Diese werden durch die Organisationen der Arbeitswelt und in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern erlassen. Dazu bilden sie gemeinsame Trägerschaften, um die Bildungsangebote der höheren Fachschulen noch gezielter auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts auszurichten und die administrativen Verfahren zu vereinfachen.