Schutz vor «Aktivrauchen»?

3. August 2012 Meinungen

Am 23. September stimmen wir über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» ab. Mit der vorgesehenen Ausdehnung des Rauchverbots auf Einzelarbeitsplätze würde man die Raucher vor sich selber schützen und damit einen unsinnigen Schutz vor «Aktivrauchen» einführen.

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, gilt ein Rauchverbot. Möglich sind jedoch bewilligungspflichtige Raucherlokale und bediente Fumoirs, falls die Mitarbeitenden von Restaurations- und Hotel – betrieben dem schriftlich zustimmen. Dieser landesweite Mindeststandard gilt seit Mai 2010. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv, für die Bevölkerung sind die Änderungen offensichtlich und die neuen Regeln haben die Debatte ums Passivrauchen eindeutig beruhigt. Doch kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» eingereicht, welche eine einheitliche und vor allem noch schärfere Verbotspolitik anstrebt. Bei einer Annahme dieser Initiative müssten innerhalb eines halben Jahres die heute bewilligungspflichtigen Raucherbeizen und auch bediente Fumoirs verschwinden.

Aber nicht nur das: «Nicht geraucht werden darf in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen», kann man im vorgelegten Verfassungstext nachlesen. Damit zielt man auch auf Einzelarbeitsplätze, welche heute vom Rauchverbot bewusst ausgenommen sind. Die Arbeitgeber können also einem Raucher einen Einzelarbeitsplatz anbieten, wenn kein Rauch in die rauchfreien Räume gelangt. Diese Möglichkeit würde dann wohl wegfallen. Auch Einzelunternehmer könnten daran gehindert werden, in ihren eigenen Büroräumlichkeiten oder Werkstätten zu rauchen, selbst dann, wenn keine anderen Personen diese Räume betreten. Damit würden wir erstmals einen «Schutz vor Aktivrauchen » einführen. Auch müsste das Rauchen an privaten Anlässen verboten werden, wenn dabei Angestellte – etwa vom Cateringservice – zum Einsatz kommen.

Die Einreichung einer Initiative so kurz nach Einführung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen mit Verschärfungen, die sensible persönliche und unternehmerische Freiheiten tangieren, ist fragwürdig und wird als Zwängerei empfunden. Die Vermutung liegt nahe, dass es den Initianten weniger um das anerkannte Ziel des Nichtraucherschutzes geht als vielmehr um die rauchfreie Gesellschaft als solche.

Heutige Regelung vernünftig
Der Reflex zu radikalen Verboten ist selten zielführend. Alltag, Beruf und Freizeit bergen (Gesundheits-)Risiken, bei welchen es immer auch um die Relation zu (subjektiven) Opportunitäten geht. Nur dort, wo Risiken und Opportunitäten nicht von derselben Person getragen werden, ist ein staatliches Risikomanagement angezeigt. Eine radikale Sicherheits- und Verbotskultur, welche die Menschen vor sicher selber schützen will, geht zwangsläufig auf Kosten der Opportunitäten, hier der Lebensfreude, der Geselligkeit oder der Kommunikation. Menschen haben ein nicht zu unterschätzendes Risikobedürfnis. Verbote animieren zu Ausweichverhalten (etwa illegalen Raucherclubs), ohne dass mehr Sicherheit oder Gesundheit geschaffen würde.

Die Effekte der heutigen Regelung sind für alle Bürger ersichtlich und vernünftig. Gastronomie und Hotellerie haben die Möglichkeit, die vorhandene Nachfrage nach bedienten Raucherräumen zu befriedigen, Arbeitnehmende werden vor Passivrauch geschützt. Ein Schutz vor «Aktivrauchen» hingegen ist unerwünscht. Die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» ist radikal und gehört abgelehnt.