Punktuelle Verlängerung und Änderung des Covid-19-Gesetzes

16. Mai 2022 Vernehmlassungen

Um die Covid-19-Pandemie im nächsten Winter bekämpfen zu können, muss der Bund nach Ende 2022 über operative Kompetenzen verfügen. Auch der Schutz von vulnerablen Personen muss gewährleistet werden, so die Meinung der Arbeitgeber.

Die Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 konnten inzwischen aufgehoben werden, die Schweiz befindet sich auf dem Weg in Richtung Normalität. Insbesondere im Herbst/Winter kann die Virusaktivität aber wieder zunehmen. Für eine effiziente Bekämpfung einer erneuten Welle braucht es ein rasches Handeln vonseiten des Bundes sowie vorhandene Kapazitäten im Gesundheitsbereich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat in diesem Zusammenhang zu einer Konsultation Stellung genommen. Dabei geht es um die Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes.

Der SAV trägt mit, dass dem Bund ausgewählte operative Handlungskompetenzen und bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie auch über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen sollen. Um möglichen saisonalen Erkrankungswellen in den Wintermonaten 2023 und 2024 begegnen zu können, sollen einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis in den Sommer 2024 verlängert werden. So tragen die Arbeitgeber beispielsweise die Verlängerung der Bestimmung zum Schutz von vulnerablen Personen am Arbeitsplatz mit.