Nun ist Eigenverantwortung gefordert

10. Februar 2022 Vernehmlassungen

Aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung ist es angebracht, rasche Lockerungen der Massnahmen zu beschliessen. Aus diesem Grund sprechen sich die Arbeitgeber für die Lockerung in einem Schritt aus.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist eine klare Stossrichtung bei der anstehenden Aufhebung der Massnahmen gegen das Coronavirus angezeigt. Dies sollte angesichts der kontinuierlichen Entspannung in den Spitälern in einem einzigen Schritt ab dem 17. Februar 2022 möglich sein. Der SAV spricht sich demnach für die Variante 1 aus. Dadurch wird die Planungssicherheit für die Wirtschaft deutlich erhöht.

Es ist an der Zeit, die Eigenverantwortung wieder in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet auch, dass nunmehr wieder die Arbeitgeber für die Massnahmen am Arbeitsplatz in der Verantwortung stehen. Ein mehrstufiges Vorgehen bei der Lockerung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Belastung auf den Intensivpflegestationen unerwartet ansteigen würde.