Der Nationalrat lenkt bei der MEI-Umsetzung ein

12. Dezember 2016 News

Nachdem nun auch die letzten Differenzen zwischen National- und Ständerat bereinigt worden sind, ist das revidierte Ausländergesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) bereit für die Schlussabstimmung. Auch wenn damit eine Lösung in Sicht ist, bleiben noch Fragen offen. Die Arbeitgeber werden im Prozess der Verordnungsgebung weiterhin auf eine unbürokratische und doch wirksame Regelung pochen.

Der Nationalrat hat in seiner zweiten Debatte der laufenden Session zur Masseneinwanderungs-Initiative bestätigt, was zuvor vom Ständerat beschlossen worden war. Wann Berufsgruppen, Tätigkeitsbereiche und Wirtschaftsregionen dem Inländervorrang unterstellt werden, wird nach dem Willen des Nationalrats aufgrund einer «über dem Durchschnitt» liegenden Arbeitslosigkeit ermittelt. Der Nationalrat verzichtet auf seinen ursprünglichen Zusatz einer «erheblich» über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit. Wie hoch jedoch diese Arbeitslosigkeit genau sein muss, um die Arbeitgeber zur Meldung ihrer offenen Stellen an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sowie zur Einladung geeigneter inländischer Stellensuchender zu verpflichten, lässt das Parlament offen.

Diese und weitere noch ungeklärte Fragen werden sich wieder stellen, sobald die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung ausgearbeitet werden. Die dabei angewendete Interpretation des Gesetzestextes wird von entscheidender Bedeutung sein, inwiefern am Schluss eine praxistaugliche, möglichst unbürokratische und doch wirksame Regelung stehen wird. Aus Arbeitgebersicht ist die Entwicklung der Arbeitslosigkeit über die Zeit innerhalb einer Berufsgruppe – unabhängig vom nationalen Durchschnitt – klar zu bevorzugen. Denn dieser Ansatz erlaubt es, speziellen Umständen in einzelnen Berufsgruppen Rechnung zu tragen.

Die vom Nationalrat verabschiedete Änderung des Ausländergesetzes muss am letzten Tag der Wintersession noch die Schlussabstimmung überstehen. Die erfreuliche Tatsache, dass die beiden Räte nun auch ihre letzten Differenzen beseitigt haben und keine Einigungskonferenz nötig wird, stimmt für die anstehende Schlussabstimmung optimistisch. Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative dürfte doch noch fristgerecht unter Dach und Fach gebracht werden. Dies ermöglicht der Schweiz die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien und somit den vollwertigen Anschluss an das EU-Forschungsprogramm «Horizon 2020».