«Lohndiskriminierung»: Es fehlt die Diskussionsgrundlage

28. Mai 2015 News

Das Liberale Institut hat die verschiedenen Einflussfaktoren bei der Lohnbestimmung unter die Lupe genommen. Dabei wird einmal mehr deutlich: Das bestehende Verfahren zur Feststellung von Lohndiskriminierung wird der Komplexität des Lohnthemas nicht gerecht. Für die von links behauptete «skandalöse Lohndiskriminierung» fehlt schlicht die Diskussionsgrundlage.

Eine Studie des Liberalen Instituts bringt neuen Schwung in die Debatte rund um das Thema «Lohndiskriminierung». Die Studie kommt zum Schluss, dass diskriminierende Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern in der Schweiz «unwahrscheinlich» und «möglicherweise sogar nicht existent» sind. Einerseits ist es wirtschaftlich nicht plausibel, Arbeitskräfte unabhängig von ihrer Produktivität zu bezahlen, dafür den Lohn an anderen, diskriminierenden Kriterien festzumachen. Ein diskriminierendes Verhalten käme die Unternehmen also teuer zu stehen. Andererseits weisen die heutigen Statistiken zwar einen nicht-erklärbaren Lohnanteil von rund 9 Prozent aus. Da dabei aber zahlreiche bedeutsame Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden, ist anzunehmen, dass dieser Anteil deutlich geringer ausfällt.

Die Studie trifft damit einen wunden Punkt des bisherigen Verfahrens zur Feststellung von Lohndiskriminierung: Die von der Bundesverwaltung durchgeführten Lohnvergleiche stützen sich auf die weder abschliessenden noch hinreichenden Kriterien Lebensalter, Ausbildungsjahre, Dienstjahre, berufliche Tätigkeit und Stellung. Verblieb bei der Gegenüberstellung der Löhne eine Restgrösse, so ging die Verwaltung salopp von Diskriminierung aus. Neuerdings spricht zumindest das Bundesamt für Statistik in solchen Fällen von einem «nicht-erklärbaren Anteil am Lohnunterschied». Mit dem Begriffswechsel scheint das Bundesamt einzuräumen, dass die aktuelle Methode zur Berechnung allfälliger Lohndiskriminierung ungeeignet ist.

Problematisch an der Herangehensweise der Verwaltung ist insbesondere, dass sie bei der Bestimmung von Lohnunterschieden einen wesentlichen lohnrelevanten Faktor ausklammert: die Leistung. Das Bundesgericht dagegen berücksichtigt den Leistungsaspekt und spricht erst dann von Lohndiskriminierung, wenn Frauen und Männer mit gleichen Fähigkeiten, gleichen Tätigkeiten und gleicher Arbeitsleistung im gleichen Unternehmen ungleich entschädigt werden.

Das Liberale Institut nun legt den bisher umfassendsten Kriterienkatalog vor. So ist der Lohn eines Arbeitnehmers stets das Resultat von dessen Qualifikation, Arbeitspensum, Berufswahl, Berufserfahrung und beruflicher Kontinuität. Daneben führt die Studie weiche Faktoren an wie Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, Verhandlungsgeschick, Eigenschaften des Unternehmens, Arbeitsort und Mobilität. Last but not least konstatiert die Studie: «Es existiert für die Schweiz keine Erhebung, die alle hier genannten Einflüsse berücksichtigt. Für viele dieser Einflüsse fehlen sogar die notwendigen Daten.» Für die von linker Seite behauptete «skandalöse Lohndiskriminierung» fehlt also schlicht die Diskussionsgrundlage.