Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich für weitere Lockerungen bei den Corona-Massnahmen aus. Konkret befürwortet er Anpassungen bei den pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und die Deaktivierung der SwissCovid-App.
| Daniella Lützelschwab
Mit dem vorgesehenen Übergang in die normale Lage per 1. April 2022 ist es an der Zeit, weitere Massnahmen gegen das Coronavirus aufzuheben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat in diesem Zusammenhang zu zwei Konsultationen Stellung genommen. Zum einen geht es um die Suspendierung des Tracing-Systems und des Systems zur Benachrichtigung über eine mögliche Ansteckung an Veranstaltungen – kurzum, die Deaktivierung der SwissCovid-App. Der SAV befürwortet eine Deaktivierung per 1. April 2022. Mit der vom Bundesrat am 16. Februar 2022 beschlossenen Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben, da das Contact Tracing stark abgebaut wird. Für den Fall eines rasanten Anstiegs der Corona-Fallzahlen ist es jedoch wichtig, dass geeignete und notwendige Schutzmassnahmen rasch ergriffen werden können, wozu auch die SwissCovid-App gehören kann.
Die zweite Konsultation betrifft Anpassungen bei den pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Der SAV unterstützt den Vorschlag des Bundes, neu auch genesene Drittstaatsangehörige aus Risikoländern für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, und damit insbesondere für Tourismus- und Besuchsaufenthalte, einreisen zu lassen. Der SAV unterstützt auch den Vorschlag, dass Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr grundsätzlich vom Einreiseverbot ausgenommen werden sollen.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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