Die «Antenne romande» feiert dieses Jahr das fünfjährige Bestehen. Ein Grund, zu feiern!
Auf jeden Fall. Mit ihren elf angeschlossenen Kantons- und Branchenorganisationen, die gegen 40’000 Unternehmen repräsentieren, ist die «Antenne romande» des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) unbestritten eine Meinungsführerin im Bereich der Arbeitgeberpolitik. Damit trägt sie wesentlich zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Westschweizer Unternehmen bei.
Auf welche Meilensteine blicken Sie zurück?
Seit der Gründung haben sich vier Westschweizer Verbände der Arbeitgeberorganisation angeschlossen: Die Walliser Industrie- und Handelskammer (2015), die Groupement des Entreprises Multinationales (2017), die Fédération suisse romande des entreprises de plâtrerie-peinture (2017) und die Chambre du commerce, de l’industrie et des services de Genève (2019). Das zeigt, dass die SAV-Strategie in der Romandie bereits Früchte getragen hat.
Funktionieren welsche Arbeitgeber grundsätzlich anders als Deutschschweizer Patrons?
Seit wir mit den Aktivitäten der «Antenne romande» begonnen haben, stellen wir eine weitgehende Übereinstimmung der vom SAV geäusserten Positionen und jenen der welschen Mitglieder fest, wenn es um Themen der nationalen Arbeitgeberpolitik geht. Sie stehen hinter den vom SAV verfolgten Zielen, nämlich einem flexiblen und offenen Arbeitsmarkt, einer nachhaltigen Sozialpolitik und einem ausgezeichneten Bildungssystem. Um es anders auszudrücken: In beiden Sprachregionen herrscht die gleiche Arbeitgeberpolitik. Eine Ausnahme dieser politischen Übereinstimmung ist dennoch erwähnenswert: Die Altersvorsorge 2020, die in der Volksabstimmung im September 2017 gescheitert ist, hat einen Graben aufgeworfen zwischen den Deutschschweizer SAV-Mitgliedern, welche die Vorlage mehrheitlich ablehnten, und den Westschweizer Mitgliedern, welche die Reform befürworteten.
Auf welchem Weg gelangen die Anfragen und die Stellungnahmen der welschen SAV-Mitglieder an den Hauptsitz unseres Verbandes in Zürich?
Die Romandie innerhalb der Leitungsgremien des SAV gut vertreten ist. Mehrere Delegierte von Westschweizer Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden haben Einsitz im Vorstandsauschuss und im Vorstand des SAV. Zudem findet zweimal jährlich das «Rencontre romande» statt, bei dem die Leitenden der elf Westschweizer Mitgliedsvereinigungen des SAV und die Mitglieder der Geschäftsstelle in der welschen Schweiz zusammenkommen.
Sie sind auch unser Mann für die internationale Arbeitgeberpolitik. Was ist das spezielle an diesem Resort?
Das Spezielle an diesem Dossier besteht darin, dass die Entscheide nicht in Bundesbern, sondern im Rahmen von internationalen Gremien gefällt werden. In diesem besonderen Kontext verfolgt der SAV sehr genau die Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Unter der Leitung des SAV nimmt denn auch jedes Jahr eine Arbeitgeberdelegation an der im Juni jeweils in Genf stattfindenden Internationalen Arbeitskonferenz teil. Seit einiger Zeit ist festzustellen, dass die innerhalb von internationalen Gremien gefällten Entscheidungen einen zunehmenden Einfluss auf die Schweizer Unternehmen ausüben. Als Beleg dafür sei erwähnt, dass die Schweizer Unternehmen seit dem 1. Juni 2014 die zum Stillen verwendete Zeit als Arbeitszeit vergüten müssen. Diese Verpflichtung beruht auf der Übereinkunft 183 der IAO, die von der Schweiz ratifiziert worden ist. Und es gibt noch weitere gewichtige internationale Dossiers, die auf der Agenda des Bundesrates figurieren, so etwa die Europäische Sozialcharta oder die Klage der Gewerkschaften gegen die Schweiz wegen Verletzung der Gewerkschaftsrechte, die vor dem Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der IAO hängig ist.