Vorsichtiger Rückbau des Covid-19-Gesetzes

27. Oktober 2021 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Verlängerung verschiedener Gesetzesartikel im Covid-19-Gesetz während einer Übergangsphase. Danach muss aber der Krisenmodus beendet werden, so wie es der Bundesrat bei der Arbeitslosenversicherung bereits jetzt vormacht.

Nach einer Konsultation bei Kantonen und Dachverbänden hat der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Darin beantragt er dem Parlament, aufgrund einer weiterhin unsicheren Entwicklung der Pandemie einige Gesetzesbestimmungen zu verlängern. Damit sollen auch nächstes Jahr genügend Instrumente bereitstehen, um bei weiter anhaltender Krise namentlich in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur unterstützend eingreifen zu können. Nicht verlängert werden sollen hingegen die Hilfen für Härtefälle sowie die Sondermassnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Hier will der Bundesrat den Krisenmodus beenden und zum ordentlichen wirtschaftspolitischen Instrumentarium zurückkehren.

Nach Auffassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) muss die Transitionsstrategie des Bundesrats schrittweise zu einer Normalisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens führen. Oberstes Ziel bleibt also, die staatlichen Schutz- und Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Eigenverantwortung zurückzufahren. Erst mit einer kontrollierten Aufhebung von Einschränkungen und Schutzmassnahmen können sich Wirtschaft und Gesellschaft wieder voll entfalten.

Zuvor muss der Staat jedoch während einer Übergangsphase seine Handlungsfähigkeit verantwortungsvoll unter Beweis stellen können. Deshalb bejaht die Mehrheit der SAV-Mitglieder die Verlängerung der Kompetenzregelungen im Covid-19-Gesetz. Die Arbeitgeber tragen ebenso mit, dass die gesetzlichen Grundlagen für Härtefallhilfen an Personen, die in ihrer Erwerbstätigkeit indirekt betroffen sind, Ende Jahr wegfallen.

Zurecht verlängert der Bundesrat hingegen bis Ende 2022 die Regelung, wonach geimpften Personen keine Quarantäne auferlegt wird. Im Sinne einer Signalwirkung unterstützt der SAV ausserdem die Weiterführung von Fördermöglichkeiten, um den Berufseinstieg während der Pandemie zu erleichtern. Einverstanden erklären sich die Arbeitgeber zudem, dass der Corona-Erwerbsersatz zum einen für besonders gefährdete Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende verlängert wird und zum andern für Personen, die von Betriebsschliessungen betroffen sind, bei Bedarf wieder eingeführt werden kann.

Darüber hinaus unterstreichen die Arbeitgeber, dass Betriebs- und Grenzschliessungen unbedingt zu verhindern sind. Für die Schweizer Wirtschaft und für das Gesundheitssystem ist ausschlaggebend, dass Grenzgänger jederzeit in die Schweiz ein- und ausreisen können.