UVG-Revision: Zurück auf Feld eins!

23. September 2010 News

Der Nationalrat hat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet die Rückweisung als unausweichlich.

Der Bundesrat und nicht das Parlament soll die umstrittene UVG-Revision überarbeiten. So will es der Nationalrat. Der Entscheid fiel deutlich mit 108 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nationalrat Werner Messmer hatte den Rückweisungsantrag mit folgendem Inhalt gestellt: «Die Vorlage soll an den Bundesrat zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, den Umfang der Revision noch einmal zu überprüfen und allenfalls die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken. Die Problematik der Überentschädigung sei unter Einbezug der beruflichen Vorsorge zu prüfen und in angemessener Weise anzupassen.»

Breite Unterstützung
Der Antrag erhielt die Stimmen der Linken sowie die teilweise Unterstützung aus allen bürgerlichen Lagern. Daran vermochte auch der Einwand von Innenminister Didier Burkhalter nichts zu ändern, dass eine Rückweisung an den Bundesrat nichts bringe; der Rat könne die Vorlage selbst wieder ins Gleichgewicht bringen. Ein Rückweisungsantrag der SVP, die eine grundlegende Überarbeitung des UVG verlangte, hatte dagegen keine Chance.

Die Vorlage geht nun als nächstes in den Ständerat, der zur Rückweisung Stellung beziehen muss. Erst wenn die kleine Kammer ebenfalls Rückweisung beschliesst, muss der Bundesrat die Vorlage überarbeiten. Lehnt der Ständerat hingegen den Rückweisungsantrag ab, so muss der Nationalrat seinen Beschluss bestätigen, damit die Revision zurück an den Bundesrat geht.

Funktionierende Unfallversicherung nicht destabilisieren
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Nationalrats. Nach Meinung des SAV war die Vorlage in zentralen Punkten unbefriedigend, und es bestand gar die Gefahr, dass die gut funktionierende Unfallversicherung destabilisiert worden wäre.

  • Der versicherte Höchstverdienst hätte von 126‘000.– Franken auf rund 100‘000.– Franken gesenkt werden sollen (Senkung der Deckung auf 85% bis 90 % aller Löhne). Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Prämien in der Grundversicherung hätten um rund 2 % angehoben werden müssen;
  • die vorgesehene Anhebung des Mindestinvaliditätsgrades von 10% auf 20% hätte das finanzielle Risiko von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden erhöht, die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit belastet und die Wiedereingliederung erschwert;
  • schliesslich war die Vorlage auch bei der allseits an sich unbestrittenen Notwendigkeit, Überentschädigungen im Pensionierungsalter zu beseitigen, technisch nicht befriedigend, da sie neue Ungereimtheiten («Unterentschädigung» älterer Verunfallter) hervorgebracht hätte.