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Eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass bereits jedes zehnte Unternehmen in der Schweiz Geflüchtete aus der Ukraine angestellt hat und die Zufriedenheit mit deren Leistung hoch ist. Die Unternehmen sehen sich aber auch mit Herausforderungen konfrontiert. Sie erwarten mehr Planungssicherheit in Bezug auf den Aufenthaltsstatus S sowie eine aktivere Rolle der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren.
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Eine rasche Erwerbstätigkeit ermöglicht geflüchteten Personen aus der Ukraine eine Teilnahme am sozialen Leben in der Schweiz. Um Fragen zur Integration dieser Gruppen in den Arbeitsmarkt zügig zu klären, wurde unter Federführung des Staatssekretariats für Migration eine Arbeitsgruppe gegründet. Darauf haben sich die Spitzen der Sozialpartner an einem Austausch mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter verständigt.
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Der Bundesrat will Personen, die vom Ukraine-Krieg flüchten, rasch und unbürokratisch Schutz gewähren. Dazu schlägt er die Aktivierung des «Schutzstatus S» vor, der nach Konsultation der Partnerorganisationen definitiv beschlossen wird. Ermöglicht werden soll eine rasche Arbeitsmarktintegration. Bei der Klärung administrativer Fragen werden sich die Arbeitgeber aktiv einbringen.
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Im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung wurden Arbeitgeber zur Invalidenversicherung befragt. Die Studie zeigt, dass die IV bei der Eingliederung eine wichtige Partnerin für die Arbeitgeber ist und ihre Wahrnehmung bei den Arbeitgebern über die Jahre mehrheitlich positiv geblieben ist. Für die Eingliederung braucht es aber auch das Netzwerk Compasso.
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