Unbürokratische Gewährung des «Schutzstatus S» für Personen aus der Ukraine

11. März 2022 News

Der Bundesrat will Personen, die vom Ukraine-Krieg flüchten, rasch und unbürokratisch Schutz gewähren. Dazu schlägt er die Aktivierung des «Schutzstatus S» vor, der nach Konsultation der Partnerorganisationen definitiv beschlossen wird. Ermöglicht werden soll eine rasche Arbeitsmarktintegration. Bei der Klärung administrativer Fragen werden sich die Arbeitgeber aktiv einbringen.

Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben rund zwei Millionen Schutzsuchende ihr Land in Richtung Schengen-Raum verlassen. Zunehmend werden auch in der Schweiz geflüchtete Personen Zuflucht suchen. Trotz Unsicherheiten zur Zahl der schutzsuchenden Personen und der Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, ihnen rasch und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren. Dafür hat er zum ersten Mal überhaupt den «Schutzstatus S» aktiviert, der ab dem 12. März gilt.

Der Bundesrat hat in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit aufgehoben und der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die diesbezüglichen Verordnungsanpassungen des Bundesrates. Der Schutzstatus S entspricht auch der in den EU-Ländern mehrheitlich befürworteten Lösung und entlastet angesichts der enormen Flüchtlingswelle in Europa das reguläre Asylsystem der Schweiz. Auch aus wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Sicht ist ein sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt für arbeitswillige Personen mit Schutzstatus S wünschenswert. Wichtig ist für die Arbeitgeber, dass die mit der Erwerbstätigkeit verbundenen administrativen Fragen mit den Sozialpartnern, den Kantonen und Branchenvertretern rasch besprochen und geregelt werden.