Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ursprünglich zwei Varianten vorgeschlagen: Erstens eine Finanzierung nur über höhere Lohnbeiträge und zweitens eine Finanzierungskombination aus höheren Lohnbeiträgen und höheren Mehrwertsteuern. Eine Finanzierung einzig über mehr Lohnprozente lehnte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) in seiner Vernehmlassungsantwort entschieden ab. So wäre es höchst unsolidarisch, die zusätzlichen Kosten einer 13. AHV-Rente einzig auf die erwerbstätige Bevölkerung abzuwälzen.
Heute machte der Bundesrat nun eine überraschende Kehrtwende und informierte, dass dem Parlament ein dritter Vorschlag unterbreitet wird: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente nur über die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat begründet den Entscheid damit, dass der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun geringer ausfällt, als erwartet.
Die Arbeitgeber begrüssen, dass die 13. AHV-Rente nicht mittels höheren Lohnprozenten finanziert werden soll. Mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer beteiligen sich alle an der Finanzierung, also auch die Rentnerinnen und Rentner, die von einer zusätzlichen Rente profitieren. Ebenfalls begrüsst der SAV die jährliche Auszahlung ab 2026.
Nach wie vor sprechen sich die Arbeitgeber für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Eine nachhaltige Stabilisierung der 1. Säule hat mittels struktureller Massnahmen in einer Gesamtreform zu erfolgen. In einem ersten Schritt sind zunächst die AHV-Finanzperspektiven des BSV korrekt aufzuarbeiten.
Weitere Auskünfte
- Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29, roland.mueller@arbeitgeber.ch
- Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen, Tel. 079 229 13 64, zimmermann@arbeitgeber.ch