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Die Schweiz und Italien haben ein Protokoll unterzeichnet, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice dauerhaft regelt. Somit können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen, ohne in der Schweiz steuerpflichtig zu sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Vereinbarung.
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Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Der Bund unterstützt den Dachverband darin, branchenspezifische Massnahmen für seine Mitglieder auszuarbeiten und verstärkt über die Eingliederungsleistungen der IV zu informieren. Mit der Durchführung wurde der Verein Compasso beauftragt.
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Per 1. Januar 2024 treten erste Änderungen der AHV-21-Reform in Kraft. Damit werden Massnahmen zur Stabilisierung der 1. Säule umgesetzt. Eine gewichtige Änderung ist die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf neu 1,25 Prozent.
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