Auch der Ständerat will die Obergrenze für das Solidaritätsprozent aufheben und damit die Arbeitslosenversicherung schneller entschulden.
Auch der Ständerat will die Obergrenze für das Solidaritätsprozent aufheben und damit die Arbeitslosenversicherung schneller entschulden. Künftig soll also nicht nur auf Löhnen zwischen 126’000 und 315’000 Franken, sondern auch auf Löhnen über 315’000 Franken ein Beitragsprozent erhoben werden. Der maximal versicherte Jahresverdienst bleibt indes bei 126’000 Franken. Mit seinem Entscheid folgt der Ständerat dem Bundesrat und dem Nationalrat.