Berufliche Vorsorge: Oberaufsichtskommission soll keine Überschüsse mehr erzielen

4. Juli 2014 News

Der Bundesrat möchte verhindern, dass die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge weitere Überschüsse erzielt. In den ersten beiden Jahresrechnungen schloss die Kommission noch mit deutlichen Überschüssen ab. Der Bundesrat hat die Änderung der entsprechenden Verordnung auf den 1. Januar 2015 beschlossen.

Der Bundesrat möchte verhindern, dass die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge weitere Überschüsse erzielt. Die unabhängige Behördenkommission stellt seit Anfang 2012 sicher, dass die Pensionskassen einheitlich beaufsichtigt werden. In den ersten beiden Jahresrechnungen schloss die Kommission noch mit deutlichen Überschüssen ab. Der Bundesrat hat deshalb eine Änderung der entsprechenden Verordnung beschlossen. Sie tritt per 1. Januar 2015 in Kraft.

Die Verordnungsänderung bezweckt, die Aufsichtsabgaben nach unten zu flexibilisieren. Der Kommission wird damit ermöglicht, die Abgaben den im Geschäftsjahr effektiv anfallenden Kosten entsprechend festzulegen. Die bisherigen Ansätze bilden die obere Begrenzung. Zudem wird aber auch der Rahmen für die Gebühren erweitert, die für die Zulassung des Experten oder der Expertin für berufliche Vorsorge der Pensionskasse erhoben werden. Insbesondere bei der Zulassung von grossen juristischen Personen in dieser Funktion konnte das Verfahren bisher nicht kostendeckend durchgeführt werden.