Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. Deshalb erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset im April 2018 den Sozialpartnern den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) auf eine Lösung: den Sozialpartnerkompromiss. Der Reformvorschlag des Bundesrates «BVG 21» basiert auf diesem Kompromiss.
Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist aus unserer Einschätzung auch mehrheitsfähig. Hier wird der Sozialpartnerkompromiss kurz erklärt:
Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten von insgesamt 0,8 Lohnbeitrags-Prozente verhältnismässig und bewegen sich im erwarteten Rahmen. Der Vorschlag überzeugt nicht zuletzt durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.