Eine Expertenkommission legt dem Bundesrat bis Ende Jahr einen Entwurf für ein eidgenössisches (Rahmen-)Weiterbildungsgesetz vor. Sicher ist: Mehr Koordination und Effizienz in der Weiterbildung sind wünschbar.
Berufsorientierte Weiterbildung ist unbestrittenermassen ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Neben der privaten und personalpolitisch motivierten Weiterbildung, die keiner weiteren staatlichen Regelung bedarf, steht aus gesellschaftlicher und politischer Perspektive der Zugang zum lebenslangen Lernen aller sozialen Gruppen im Vordergrund der Weiterbildungs-Debatte.
Bei den Vorarbeiten zu einem Weiterbildungsgesetz auf Bundesebene sind zwei Gutachten erstellt worden, die sich mit Instrumenten zur Förderung der Weiterbildung und der Beteiligung daran befassen: eines aus ökonomischer Sicht und eines aus juristischer Perspektive.
Staatliche Förderung nicht generell nötig
Eine zentrale Feststellung des ökonomischen Gutachtens ist, dass für die öffentliche Hand keine generelle Notwendigkeit zur Förderung der Weiterbildung besteht. Der Grund dafür: Bei den Individuen und den Unternehmen ist in der Regel genügend Eigeninteresse an Weiterbildungen vorhanden, die für die Beteiligten sinnvoll sind, optimal umgesetzt werden können und von den Firmen auch unterstützt werden. Lediglich bei einigen wenigen Risikogruppen – vorab schlecht Qualifizierte mit Migrationshintergrund –, die sonst nie an Weiterbildungen teilnehmen würden, kann es Gründe geben, Weiterbildungsaktivitäten mit staatlichen Massnahmen zu fördern.
Weil die Gewerkschaften gesetzliche Weiterbildungsurlaube fordern, hat das eine Gutachten auch deren Auswirkungen und Effektivität genauer untersucht. Gestützt auf entsprechende Erfahrungen mit solchen Urlauben im Ausland, kommt das Gutachten zu folgender Beurteilung: Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub hat keinen entscheidenden Einfluss auf die Motivation und Beteiligung an Weiterbildungen.
Die anvisierten Zielgruppen werden in der Regel nicht erreicht – und das Ziel von Bildungsurlauben wird damit verfehlt. Erfolgversprechender ist aber die selektive Abgabe von Bildungsgutscheinen an die Risikogruppen. Das Gutachten widerspricht zudem Vorstellungen von einem stärker regulierenden und breiter fördernden Staat in der Weiterbildung. Der begrenzte Handlungsbedarf bestätigt sich, und die eingeschränkten Möglichkeiten staatlicher Interventionen werden aufgezeigt.
Für Wettbewerb und Effizienz
Bei der Weiterbildungsdiskussion gilt generell: Obwohl der Bund rund 600 Mio. Franken jährlich für Weiterbildung ausgibt, wird der Weiterbildungsmarkt weitgehend privat dominiert. Er umfasst insbesondere alle staatlich nicht anerkannten Angebote, Kurse und Seminare und erreicht ein Gesamtvolumen von rund 5,3 Mrd. Franken. Hier spielt der Markt – und die entsprechenden Mechanismen von Angebot und Nachfrage sorgen für Effektivität sowie Effizienz.
Gewisse staatliche Weiterbildungsaktivitäten sind sicher sinnvoll – etwa auf der Basis der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung oder des Ausländerrechts – wie zum Beispiel Umschulungen, Wiedereingliederungen, Berufsberatungen oder Sprachkurse. Hier ist aber eine bessere Koordination und Abstimmung der staatlichen Aktivitäten nötig, um die gewünschte Wirkung gezielter zu erreichen. Ausserdem muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen und zur Benachteiligung von nicht subventionierten Angeboten kommt.
Ein besonderes Interesse haben die Arbeitgeber an einer gut funktionierenden höheren Berufsbildung (eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen). Die hier vermittelten Qualifikationen erlauben Berufsleuten, anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeiten zu übernehmen. Auch quantitativ spielt dieser Bildungsbereich bei der Versorgung des Arbeitsmarkts eine wichtige Rolle.