Sinnvolle Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

19. Juli 2016 Vernehmlassungen

Bund und Kantone sollen sich für den Erhalt und die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen einsetzen. Dies sieht das neue Weiterbildungsgesetz vor, welches Anfang 2017 in Kraft tritt. Ein Grundsatzpapier umreisst die Eckwerte der einzelnen Massnahmen für die erste Förderperiode. Der Arbeitgeberverband begrüsst diese Massnahmen. Sie lassen sich aber erst auf Basis von Praxiserfahrungen umfassend beurteilen.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der Kantone sowie weiterer Organisationen der Arbeitswelt hat ein gemeinsames Grundsatzpapier für das neue Weiterbildungsgesetz entworfen. Das Papier definiert für die erste Förderperiode 2017-2020 die Ziele und Eckwerte, auf die sich die kantonalen Aktivitäten im Bereich der Förderung und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener ausrichten und nach denen sie ausgestaltet werden sollen. Daneben legt das Grundsatzpapier den Verteilschlüssel für die Finanzhilfen im Zeitraum 2017 bis 2020 fest.

In seiner Stellungnahme stuft der Schweizerische Arbeitgeberverband das Papier als sinnvolle Basis für die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen ein. Viele Punkte sind aufgrund der geringen Erfahrungswerte jedoch noch vage und lassen sich erst bei der konkreten Umsetzung in der Praxis beurteilen. Der Verband befürwortet insbesondere die Schaffung von Voraussetzungen, die es erlauben, Personen besser in der Arbeitswelt und im Alltag einzubinden und ihnen Zugang zu Bildung zu verschaffen. Der Einbezug der Sozialpartner bei der Umsetzung der Massnahmen in den Kantonen ist ebenfalls zu begrüssen, darf aber nicht zu Verpflichtungen der Arbeitgeber führen. Das Engagement der Wirtschaft muss auf Freiwilligkeit beruhen, da die Vermittlung von Grundkompetenzen an Erwachsene eine primär öffentliche Aufgabe ist.