Steuerabzug von Aus- und Weiterbildungen fördert weiterbildungsfreundliches Umfeld

10. April 2013 News

Die ständerätliche Wirtschaftskommission bekräftigt den Entscheid des Ständerats, einen allgemeinen Steuerabzug für berufliche Aus- und Weiterbildungskosten bis zu 12’000 Franken einzuführen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Stossrichtung der Vorlage. Sie trägt zu einem weiterbildungsfreundlichen Umfeld bei.

Wenn es nach dem Ständerat geht, so sollen Aus- und Weiterbildungskosten von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Die Abzugsobergrenze legte er bei 12’000 Franken fest. Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK-S) bekräftigte den Beschluss des Ständerats nun in der Differenzbereinigung. Vorausgegangen war dem Verfahren der Entscheid des Nationalrats vom März 2013, die Abzugsobergrenze ganz aufzuheben. Auch setzte sich der Nationalrat dafür ein, dass arbeitgeberseitig finanzierte Aus- und Weiterbildungen nicht als steuerbare Einkünfte gelten.

Die WAK-S sieht im ständerätlichen Beschluss vom Juni 2011 eine ausgewogene Lösung, bei der rund 90 Prozent aller Bildungsgänge abzugsfähig sind und die vertretbare fiskalische Mindereinnahmen generiert. Zudem können mit einem allgemeinen bzw. Mischabzug von Aus- und Weiterbildungskosten künftig Abgrenzungsprobleme vermieden werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Stossrichtung der Vorlage. Sie trägt zu einem weiterbildungsfreundlichen Umfeld bei. Die Vereinfachung des Abzugssystems sowie eine Lösung, die einen Grossteil der Bildungsgänge berücksichtigt, verdienen ebenfalls Unterstützung. Auch befürwortet der SAV den Beschluss des Nationalrats, arbeitgeberfinanzierte Aus- und Weiterbildungen nicht als steuerpflichtige Einkünfte zu behandeln.