Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: kein steuerpflichtiges Einkommen

4. Juni 2013 News

Der Ständerat hat erneut über die Neuregelung der Aus- und Weiterbildungskosten beraten. Die Differenzen zum Nationalrat wurden dabei nicht aufgelöst. Problematisch an der Version des Ständerats ist, dass arbeitgeberseitig finanzierte Aus- und Weiterbildungen den Arbeitnehmer als steuerpflichtiges Einkommen belasten könnten.

Der Ständerat hat erneut über die zukünftige Regelung der Aus- und Weiterbildungskosten beraten. Die Vorlage will die Steuerabzüge von Aus- und Weiterbildungskosten praxisorientierter gestalten, erweitern und vereinfachen. Die neuerliche Ständeratsdebatte räumte die Differenzen zwischen den Räten allerdings nicht aus:

  • Der Ständerat besteht auf einer Abzugsobergrenze von 12’000 Franken jährlich. Der Nationalrat hingegen strebt einen unlimitierten Steuerabzug von Aus- und Weiterbildungskosten an.
  • Im Gegensatz zum Nationalrat stellt der Ständerat nicht sicher, dass berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen, die der Arbeitgeber finanziert, nicht als steuerbares Einkommen für den Arbeitnehmer gelten. Aufgrund der unklaren zukünftigen Praxis der Steuerbehörden muss befürchtet werden, dass alle Aus- und Weiterbildungen, deren Kosten eine (allfällige) Obergrenze (von 12’000 Franken) überschreiten, für den Arbeitnehmer steuerpflichtig werden.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband sind deshalb zwei Punkte wichtig:

  • Erstens dürfen berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen, die der Arbeitgeber trägt, dem Arbeitnehmer nicht als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet werden.
  • Zweitens sollen die Kosten für Aus- und Weiterbildungen des eigenen Personals bei selbstständiger Erwerbstätigkeit als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden können.

Die letzte Version des Nationalrats erfüllt beide Forderungen; der Nationalrat sollte in der Differenzbereinigung daran festhalten.