Schwarzarbeit: Bürokratie bringt nichts

24. Juli 2015 Vernehmlassungen

Schwarzarbeit ist ein Problem. Die Gesetzesrevision zur verstärkten Bekämpfung von Schwarzarbeit ist deshalb grundsätzlich richtig. Sie sollte aber in erster Linie dazu genutzt werden, administrative Hürden und Hemmschwellen abzubauen. Bürokratische Abrechnungsverfahren und unverhältnismässige Sanktionen sind unzweckmässig.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Schwarzarbeit schadet – dem Staat, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Es liegt deshalb im Interesse aller Beteiligten, konsequent dagegen vorzugehen. Die vom Bundesrat angestossenen Verbesserungen im Kampf gegen Schwarzarbeit und die entsprechende Gesetzesrevision sind somit grundsätzlich richtig (siehe Vernehmlassungsantwort).

Allerdings darf die Gesetzesänderung keinen übermässigen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber hervorbringen. Vielmehr sollte sie dazu genutzt werden, administrative Hürden und Hemmschwellen abzubauen. Auch darf die Revision keine unverhältnismässigen Sanktionen einführen. Der Wegfall des vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Kleinstfirmen und Vereine sowie die Sanktionierung von bestimmten Meldeverstössen durch das Kontrollorgan gehen deshalb zu weit. Sinnvoller ist es, mit niederschwelligen Abrechnungsverfahren und nachvollziehbaren Sanktionen dafür zu sorgen, dass die Meldepflichten eingehalten werden. Wichtig sind auch eine verstärkte Sensibilisierung über die negativen Folgen von Schwarzarbeit und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden.