Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) entstand im Jahr 1919 mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit. Sie feiert somit dieses Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass soll die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) eine globale Erklärung zur Zukunft der Arbeit verabschieden. Im Zentrum der Debatten stehen die neuen Arbeitsformen, der soziale Dialog, die soziale Sicherheit und die Weiterbildung. Um einen fairen und inklusiven Arbeitsmarkt sicherzustellen, ruft die IAO alle Regierungen und Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberorganisationen zu einem entschlossenen Handeln auf. Die Arbeitgeber wollen herausstreichen, dass die Digitalisierung Risiken, aber auch Chancen bietet: Das Verschwinden überholter Arbeiten geht mit dem Erschliessen neuer wirtschaftlicher Tätigkeitsfelder und der Schaffung neuer Arbeitsplätze einher.
Anlässlich der IAK 2019 ist die Verabschiedung eines Übereinkommens und einer Empfehlung zum Umgang mit Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geplant. In einer Vorerklärung hat die IAO, die 150 nationale Arbeitgeberverbände (darunter auch der SAV) umfasst, darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber einstimmig ihr entschlossenes Engagement zugunsten einer wirksamen Bekämpfung von inakzeptablem Verhalten wie Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz bekundet haben. Es ist notwendig, dass die IAO internationale Normen erarbeitet, die übergreifend ratifiziert und in die nationalen Gesetzgebungen übernommen werden können, sodass sie anschliessend in möglichst vielen Ländern zur praktischen Umsetzung gelangen.
Die Gruppe der Arbeitgeber widersetzt sich jedoch dem von der IAO vorgelegten Text zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, dies aus drei Gründen:
- Zunächst lehnt es die IAO weiterhin unerklärlicherweise ab, im vorgeschlagenen Text Gewalt und Belästigung jeweils eigenständig zu definieren. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu fast allen nationalen und regionalen Regelungen und Vereinbarungen, die in diesem Bereich bestehen. Denn um wirksam zu sein, müssen diese Bestimmungen und Massnahmen den unterschiedlichen Arten der Zuwiderhandlungen mit jeweils anderen Mitteln der Prävention und Rechtsprechung begegnen.
- Weiter ist der Entwurf zum Übereinkommen sehr unklar in Bezug auf die Verantwortung der Arbeitgeber. Unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen, mittleren oder grossen Arbeitgeber handelt, ist es äusserst schwierig für diesen festzustellen, wo seine Verantwortung anfängt und wo sie endet.
- Schliesslich beinhaltet der vorliegende Text keinerlei Verpflichtung, Arbeitgeber vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Der gegenwärtige Entwurf erwähnt zwar «Arbeitnehmende» und «weitere Personen». Aber sollte nicht allen Individuen der gleiche Schutz zuteilwerden, also auch den Arbeitgebern? Denn in vielen Teilen der Welt werden auch sie Opfer von körperlicher Gewalt und Drohungen.