Hürdenloser Marktzugang bei ungeregeltem Brexit sichern

29. November 2019 Vernehmlassungen

Falls es zu einem ungeregelten Brexit kommt, muss dem damit einhergehenden Wegfall des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) sofort aufgefangen werden. Deshalb unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) das Ersatzabkommen und befürwortet seine rasche Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Das Vereinigte Königreich ist für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner. Ein ungeregelter Austritt der Ländergruppe aus der Europäischen Union (EU) bereitet darum einer Vielzahl von Mitgliedern des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) grosse Sorge. Denn bei einem ungeregelten Brexit wären Grossbritannien und Nordirland grundsätzlich gleich zu behandeln wie jedes andere Drittland. Daher sollten für diesen Fall geeignete befristete Übergangsregelungen greifen, um den Unternehmen die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu geben.

In seiner Antwort zur Vernehmlassung des Bundesrats teilt der SAV seine Zustimmung mit und pocht im Fall des Brexit auf einen raschen Vollzug. Für das künftige Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich erwartet der SAV, dass eine Lösung erarbeitet wird, die möglichst dem derzeitigen System der Personenfreizügigkeit entspricht. Damit können Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weiterhin unkompliziert Fachkräfte aus dem Vereinigten Königreich rekrutieren.