Gefährliches Rütteln am Arbeitgeberquorum

25. April 2018 News

Eine knappe Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats will die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) erleichtern. Sie hat zulasten einer bewährten Regelung drei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, welche die Senkung des Arbeitgeberquorums zum Ziel haben. Damit würde es künftig für die Allgemeinverbindlicherklärung genügen, dass 35 Prozent der betroffenen Arbeitgeber an einem GAV beteiligt sind.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat drei gleichlautende parlamentarische Initiativen zum sogenannten Arbeitgeberquorum diskutiert und ihnen mit 13 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Damit beabsichtigt sie, das zugrundeliegende Bundesgesetz so zu ändern, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen künftig einfacher möglich ist. Gegenwärtig müssen dafür mindestens 50 Prozent der Arbeitgeber, auf die der Geltungsbereich ausgedehnt werden soll, am entsprechenden GAV beteiligt sein. Die parlamentarischen Initiativen zielen darauf ab, den Anteil auf 35 Prozent der Arbeitgeber zu reduzieren, sofern diese mindestens 65 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer beschäftigen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert die Position der Nationalratskommission, mit der erneut am flexiblen Arbeitsmarkt, einem der wichtigsten Trümpfe der Schweiz, gerüttelt wird. Das reduzierte Arbeitgeberquorum dürfte dazu führen, dass eine kleine Zahl grosser Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden einer Mehrheit von Unternehmen ihre gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen aufzwingt. Diese wären in einem solchen Fall nicht mehr breit genug abgestützt. Darüber hinaus ist die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV ein weitreichender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Unternehmen. Eine solche Einschränkung ist deshalb mit Bedacht einzusetzen. Schliesslich ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein Instrument der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die sich im bestehenden Umfang nachweislich bewährt haben. Ein Ausbau, wie ihn die Initiativen fordern, lässt sich auch vor diesem Hintergrund nicht rechtfertigen.