Mit einer Änderung der «Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen» sollen künftig auch Absolventinnen einer Fachmaturität zu einer Ergänzungsprüfung zugelassen werden, um anschliessend an einer Universität studieren zu können. Dieser neuen Passarellenlösung stimmt der Schweizerische Arbeitgeberverband zwar nach dem Prinzip «kein Abschluss ohne Anschluss» zu. Gewisse Branchen, beispielsweise der Gesundheitsbereich, dürften von dieser Regelung profitieren.
Gleichwohl ist zu verhindern, dass der Bildungstypus Fachmaturität als kantonales, vollschulisches Angebot im Schweizer Bildungssystem auf Kosten der betrieblichen Ausbildung positioniert wird. Ebenso darf der Weg über eine Fachmatura nicht unreflektiert in weitere Berufsfelder Eingang finden. Solche systemischen Fragen in Bezug auf die Steuerung und Entwicklung des Bildungstypus Fachmittelschule bedürften einer übergeordneten Diskussion, die jedoch im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage bedauerlicherweise nicht geführt wurde.