Fachmittelschulen dürfen duale Berufsbildung nicht konkurrenzieren

20. Mai 2016 Vernehmlassungen

Künftig soll es auch Personen mit einer Fachmaturität einfacher möglich sein, an universitären Hochschulen zu studieren. Im Sinne der Durchlässigkeit im Bildungssystem ist die entsprechende Verordnungsänderung zu unterstützen. Problematisch ist allerdings, dass die mit der Vernehmlassungsvorlage aufgeworfenen Fragen zur Steuerung und Entwicklung des Bildungstypus Fachmittelschule offen bleiben.

Mit einer Änderung der «Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen» sollen künftig auch Absolventinnen einer Fachmaturität zu einer Ergänzungsprüfung zugelassen werden, um anschliessend an einer Universität studieren zu können. Dieser neuen Passarellenlösung stimmt der Schweizerische Arbeitgeberverband zwar nach dem Prinzip «kein Abschluss ohne Anschluss» zu. Gewisse Branchen, beispielsweise der Gesundheitsbereich, dürften von dieser Regelung profitieren.

Gleichwohl ist zu verhindern, dass der Bildungstypus Fachmaturität als kantonales, vollschulisches Angebot im Schweizer Bildungssystem auf Kosten der betrieblichen Ausbildung positioniert wird. Ebenso darf der Weg über eine Fachmatura nicht unreflektiert in weitere Berufsfelder Eingang finden. Solche systemischen Fragen in Bezug auf die Steuerung und Entwicklung des Bildungstypus Fachmittelschule bedürften einer übergeordneten Diskussion, die jedoch im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage bedauerlicherweise nicht geführt wurde.