Fehlanreize bei Überbrückungsleistungen vermeiden

11. Februar 2021 News

Für die Arbeitgeber ist das neue Bundesgesetz zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose eine tragbare Lösung. Es darf aber nicht zu Fehlanreizen führen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt grundsätzlich die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, mit denen das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert werden soll. In der Vernehmlassung haben die Arbeitgeber unter anderem folgende Punkte herausgestrichen: Um das Reinvermögen zu ermitteln, soll auch das Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge berücksichtigt werden, wenn es das 26-fache des allgemeinen Lebensbedarfes (aktuell rund 500’000 Franken) übersteigt. Forderungen, diese Schwelle zu erhöhen, sind abzulehnen.

Ein weiterer Punkt sind die Integrationsbemühungen. Bezüger der Überbrückungsleistungen sollen auch während der Dauer einer Überbrückungsleistung weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen, um sich – soweit immer möglich – wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie sollen weiterhin und regelmässig entsprechende Nachweise erbringen müssen.

Wichtig ist für die Arbeitgeber, dass die Überbrückungsleistungen Teil eines Gesamtpakets sind, mit dem die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitnehmern erhalten und verbessert werden soll. Damit kann das eigentliche Ziel der Vorlage erreicht werden, nämlich das Arbeitskräftepotenzial im Schweizerischen Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen. Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken, müssen als «Ultima Ratio» die Überbrückungsleistungen beansprucht werden.