Die Arbeitgeber bekennen sich zu einer starken 2. Säule

15. Mai 2019 Medienbeiträge

Für die Zukunft der beruflichen Vorsorge wird entscheidend sein, die Parameter dem demografischen Wandel und den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen. Dann stehen die Chancen gut, dass die Arbeitgeber weiterhin auf die 2. Säule bauen.

Bismarck gilt als Vater des modernen Sozialstaats. Treffend sah er die soziale Sicherung als Grundpfeiler der inneren Sicherheit. Aus Sorge um den sozialen Frieden schuf er in den 1880er-Jahren eine Alters- und Invalidenversicherung für die Arbeiterklasse. Das weckte auch in der Schweiz Begehrlichkeiten. Doch erst 1924 gelang als Folge des Generalstreiks der Durchbruch: Der AHV-Artikel fand Eingang in die Bundesverfassung. Schon damals zeigte sich, was in der Altersvorsorge bis heute gilt: Wunder dauern länger.

Ein erstes Ausführungsgesetz scheiterte in der Volksabstimmung. Die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg war zu unsicher für einen Ausbau des Sozialstaats – wirtschaftlich wie politisch. Erst 1948 trat das AHV-Gesetz in Kraft. Nicht zuletzt aufgrund der langwierigen Geburt der AHV bauten die Arbeitgeber die freiwillige betriebliche Vorsorge stark aus. Schon zur Zeit des Zweiten Weltkriegs wies die Mehrheit der grösseren industriellen Betriebe Vorsorgeeinrichtungen auf. 1940 gab es bereits über 4000 Pensionskassen, 1970 mehr als 17’000. Wer ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber sein wollte, bot vermehrt eine gute soziale Absicherung an.

Die Entwicklung des Sozialstaats folgt jener der Wirtschaft
Wie eng die Entwicklung des Sozialstaats mit jener der Wirtschaft verknüpft
ist, zeigte sich auch später am Beispiel der Altersvorsorge. Ohne Wirtschaftsboom wäre der Leistungsausbau der AHV in den 1960er-Jahren kaum möglich gewesen. Förderlich war auch die günstige demografische Entwicklung mit immer mehr Beschäftigten und noch wenigen Rentnern. Diese beiden Faktoren beförderten auch den starken Ausbau der freiwilligen beruflichen Vorsorge.

Sie erleichterten 1972 zudem die Zustimmung von Volk und Ständen zum
Drei-Säulen-System – als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die eine
umlagefinanzierte Volkspension forderte. Der Stimmentscheid folgte weder dem klassischen Links-Rechts-Schema noch der Trennlinie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer mit gut ausgebauten betrieblichen Pensionskassen lehnten eine Volksversicherung ab. Gewerbliche Kreise waren dieser nicht abgeneigt, weil sie sich Kostenvorteile versprachen.

Durchbruch dank Sozialpartnerschaft
Wer nach Annahme des Drei-Säulen-Systems davon ausging, die Versicherungslücke für die 20 Prozent der nicht versicherten Arbeitnehmer würde mit dem Prinzip der beruflichen Vorsorge nun rasch geschlossen und die Idee der 2. Säule gestärkt, täuschte sich. 1974 legte der Bundesrat einen Entwurf für ein BVG vor, das sich stark an der AHV orientierte. Nach einem langen parlamentarischen Prozess warf der Ständerat als Zweitrat das bundesrätliche Konzept über den Haufen. Einmal mehr erwies sich die wirtschaftliche Entwicklung nach dem starken Einbruch von 1973 als wichtiger Einflussfaktor. Kostenüberlegungen traten erneut in den Vordergrund.

Die Kombination aus zwei alternativen Konzepten bildete schliesslich die Basis für das BVG, das erst 1985 in Kraft trat. Ohne die Verständigung der nationalen Dachorganisationen der Sozialpartner wäre der Durchbruch kaum gelungen. Der vom Gewerbe geforderte umlagefinanzierte Pool wurde aus der Vorlage gestrichen und durch gestaffelte Altersgutschriften ersetzt. Das zeigt exemplarisch, dass es nicht immer eine einheitliche Arbeitgebersicht gibt. Umlagefinanzierungen sind gerade auch für die Politik attraktiv, weil die Finanzierung von Leistungen sofort möglich ist, ohne ihre nachhaltige Sicherung klären zu müssen. Entscheidend aus Arbeitgebersicht war aber, dass mit dem BVG ein Gesetz geschaffen wurde, das sich am Versicherungsprinzip und dem Kapitaldeckungsverfahren orientierte.

Dies ermöglichte den Arbeitgebern, die berufliche Vorsorge weiterhin als Instrument zu nutzen, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Die letzten 15 Jahre der beruflichen Vorsorge waren geprägt von drei Regulierungsschüben. Die Rentenklaudebatte führte 2004 zu den Transparenzvorschriften, 2005 folgte mit der ersten BVG-Revision die Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes mit einer Senkung des Koordinationsabzugs als sozialem Ausgleich und 2012 trat die Strukturreform in Kraft. Für die Arbeitgeber galt es dabei stets, den Ausgleich
zwischen berechtigten Anliegen und dem Kampf gegen Überregulierung zu
finden.

Gute Chancen für die 2. Säule
Der Megatrend der demografischen Alterung wird zwischen 2020 und 2035
– der Pensionierungsphase der Babyboomer – die Fachkräftelücke auf dem Arbeitsmarkt stark vergrössern. Mit der Gesellschaft altern auch die Belegschaften in den Unternehmen, die sich stärker für die Altersvorsorge interessieren als Jüngere. Die Chancen stehen deshalb gut, dass die Arbeitgeber auch künftig auf die berufliche Vorsorge setzen und ihr Engagement weiterhin viel grösser ausfällt als gesetzlich verlangt.

Wichtig werden die Rahmenbedingungen sein, damit massgeschneiderte  Vorsorgepläne den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen können. Dazu zählen attraktive Versicherungsmöglichkeiten für Erwerbstätige, die weit über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, Möglichkeiten bei Teilzeitarbeit oder Anforderungen im Kontext der Globalisierung und der grenzüberschreitenden Tätigkeit.

Entscheidend wird sein, ob es bald gelingt, die BVG-Parameter der demografischen Entwicklung anzupassen. Das BVG hat mit dem Grundsatz der paritätischen Verwaltung ein wichtiges Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft gebracht. Ohne die Einigung der Sozialpartner wäre das BVG nicht Tatsache geworden. Die Arbeitgeber halten diese Erinnerung hoch. Dass die Sozialpartnerschaft funktioniert, zeigt sich in der gelebten Parität. Gut möglich, dass es für die nun anstehenden wichtigen Weichenstellungen erneut ausschlaggebend sein wird, dass sich die nationalen Dachverbände der Sozialpartner in zentralen Fragen finden.

Neue Diskussionen sind vorprogrammiert
Der demografische Wandel, seine Folgen für den Arbeitsmarkt sowie die Globalisierung führen auch in der beruflichen Vorsorge zu Verschiebungen. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Zahl der qualifizierten Erwerbstätigen stark gestiegen. Über vier Millionen Erwerbstätige sind mittlerweile BVG-versichert. Allerdings beschäftigt nur gut 1 Prozent der Arbeitgeber in der Schweiz mehr als 250 Mitarbeitende. In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen
auf etwa 1600 halbiert.

Noch knapp 30 Prozent der Aktiven sind bei firmeneigenen Pensionskassen  versichert. Die Zahl der Sammeleinrichtungen ist derweil mit rund 230 stabil geblieben. Ihre relative Bedeutung ist stark gestiegen. Zweifellos wird der schrumpfende Markt zu mehr Wettbewerb und Verdrängungskampf führen. Viele kleinere Arbeitgeber werden dadurch bedarfsgerechte Angebote erhalten. Gleichzeitig erhöht sich aber das Risiko für das System und die Arbeitgeber. Letztere müssen ihre Vorsorgeverpflichtungen zuverlässig einschätzen, was Forderungen nach besserer Transparenz und Vergleichbarkeit hervorruft. In der Vorsorgewelt sind daher neue heftige Diskussionen über Regulierung, Aufsicht und Rolle der Marktteilnehmer vorprogrammiert.

Dieser Beitrag ist in der Maiausgabe von «Schweizer Personalvorsorge» erschienen.