Fremdsprachenerwerb in der Volksschule muss harmonisiert werden

20. Oktober 2016 Vernehmlassungen

Um für den Berufseinstieg gewappnet zu sein, sollten Volksschulabgänger in der Schweiz in gleichwertiger Weise sowohl eine zweite Landessprache als auch die englische Sprache beherrschen. Der Ball liegt grundsätzlich bei den Kantonen, sich auf die nötige Harmonisierung des Sprachenunterrichts zu einigen. Nur im Notfall soll der Bund über eine Revision des Sprachengesetzes eingreifen.

Mit einer Revision des Sprachengesetzes will der Bundesrat den Sprachenunterricht während der obligatorischen Schulzeit harmonisieren. Für die Arbeitgeber ist ein Harmonisierungsbedarf in zweierlei Hinsicht gegeben: Zum einen sollten Volksschüler nach Abschluss der obligatorischen Schule über gleichwertige Kompetenzen in einer zweiten Landessprache und in Englisch verfügen. Erstere ist für eine Erwerbstätigkeit in einem der zahlreichen Unternehmen hierzulande essenziell, die vorwiegend auf dem Binnenmarkt aktiv sind. Kenntnisse der englischen Sprache – der allgemeinen Sprache der Weltwirtschaft – wiederum sind heutzutage insbesondere in der Exportwirtschaft unerlässlich.

Zum anderen begründet sich eine Harmonisierung mit der Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz, was die geografische Mobilität von Arbeitnehmenden zwischen den Kantonen erleichtert. Sie sollen über die Kantonsgrenzen umziehen können, ohne dass sich für schulpflichtige Kinder Brüche im Sprachenerwerb ergeben.

Aus Sicht der Arbeitgeber liegt es grundsätzlich an den Kantonen, die in Konkordaten vorgesehene Harmonisierung umzusetzen. Einige Kantone haben unlängst Alleingänge angedroht und wollen die zweite Landessprache aus der Primarschule verbannen. Gelingt es ihnen nicht, diesen sogenannten «Sprachenstreit» beizulegen, lässt sich ein Eingriff des Bundes über einen zusätzlichen Artikel im Sprachengesetz nötigenfalls rechtfertigen.

In der internen Vernehmlassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands hat sich für diesen Fall eine Mehrheit der Mitglieder für die dritte Variante ausgesprochen. Demnach würde im Gesetz festgelegt, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarschule beginnt und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauert. Dieser Passus wäre zusätzlich um für die Arbeitgeber zentrale Elemente zu ergänzen: die englische Sprache und die gleichwertigen Kompetenzen in beiden Sprachen.