Pausen ohne Ausstempeln

November 2013

Ein Verstoss gegen die Vorschriften der Zeiterfassung rechtfertigt nur dann allenfalls eine fristlose Kündigung, wenn damit eine Manipulation des Systems verbunden ist, die einer Falschbeurkundung gleichkommt. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 30. April 2013 (4A_700/2012)

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