Pausen ohne Ausstempeln
November 2013
Ein Verstoss gegen die Vorschriften der Zeiterfassung rechtfertigt nur dann allenfalls eine fristlose Kündigung, wenn damit eine Manipulation des Systems verbunden ist, die einer Falschbeurkundung gleichkommt. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 30. April 2013 (4A_700/2012)
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