Kündigung einer stillenden Mutter

August 2011

Im Zuge einer Personalabbaumassnahme wurde auch einer stillenden Mutter gekündigt, die aufgrund des Stillens einseitig erklärt hatte, die Arbeit während der Stillzeit von zu Hause aus zu erledigen. Eine solche Kündigung ist nicht zwingend diskriminierend, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Folge des Personalabbaus ist. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 25. Oktober 2010 (4A_395 / 2010) (Übersetzung aus dem Französischen)

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