Haftung des Arbeitnehmers
Februar 2012
Für die Beurteilung, inwiefern der Arbeitnehmende an einem Unfall schuld ist, kann nicht generell auf das Berufsrisiko verwiesen werden. Vielmehr ist das Verhalten im konkreten Fall abzuklären. Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern, 3. März 2010 (11 09 163)
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