Haftung bei Arbeitsunfall

Februar 2014

Sind die Instruktionen des Arbeitgebers klar und unmissverständlich, kann ihm keine Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorge- und Schutzpflichten vorgeworfen werden, wenn sich der Arbeitnehmer ohne ersichtlichen Grund über die Instruktionen hinwegsetzt. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 19. August 2013 (4A_249 / 2013)

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