Gründe für eine Lohndifferenz

August 2012

Als objektiv gültige Gründe, die eine Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen rechtfertigen, gelten Ausbildung, Anzahl Dienstjahre, Qualifizierung, Berufserfahrung, das konkrete Arbeitsfeld, die erbrachten Leistungen, allfällige Risiken und die Aufgabenstellung. Weitere vertretbare Gründe können auch ausserhalb der eigentlichen Arbeit liegen, sofern sie die Arbeitsleistung bedeutend beeinflussen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 24. August 2011 (4A_261/ 2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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