Gleichbehandlungsgebot im Sozialplan
November 2013
Neben dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung abgeschlossen wird, kann sich der Arbeitgeber auch einseitig verpflichten. Dies gilt dann als Offerte, die der Arbeitnehmer annehmen kann. In diesem Fall lässt sich eine Ungleichbehandlung aus wirtschaftlichen Gründen ohne Weiteres rechtfertigen. Eine «Durchhalteprämie» muss nicht allen Arbeitnehmenden angeboten werden. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 28. Februar 2013 (4A_610/2012) (Übersetzung aus dem Französischen)
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