Freistellung bei nichtiger Kündigung

Oktober 2014

Die Nichtigkeit der Kündigung, die während einer Sperrfrist erklärt wird, befreit die Parteien nicht von den Pflichten, weiterzuarbeiten beziehungsweise den Lohn zu entrichten. Die Freistellungserklärung gilt weder als Annahmeverzug noch als fristlose Entlassung. Sie ist eine einseitige Rechtshandlung, die sich aus dem Recht des Arbeitgebers ergibt, Anordnungen und Weisungen zu erteilen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 22. Mai 2013 (4A_739 / 2012) (Übersetzung aus dem Italienischen)

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