Bei der Gesundheitsförderung kommt die Kür nach der Pflicht

Juni 2011

Massnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind eine freiwillige Ergänzung zu den gesetzlichen Arbeitsschutzverpflichtungen der Arbeitgeber. Sie bieten den Unternehmen personalpolitische Profilierungsmöglichkeiten und können dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden zuträglich sein. Die für Arbeitgeber elementaren Grundlagen für sichere und gesunde Arbeitsplätze dürfen aber nicht vernachlässigt werden.

PDF-Download