Auch ein Arztzeugnis darf in Frage gestellt werden

Dezember 2010

Der Arbeitnehmende hat die Krankheit, die zu einer Abwesenheit führt, zu beweisen. Zweifelt der Arbeitgeber am vorgelegten Arztzeugnis, kann er den Arbeitnehmenden zu einem Arzt seines Vertrauens schicken, auch wenn das im Arbeitsvertrag nicht erwähnt ist. Weigert sich der Arbeitnehmende, sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit berechtigt. Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen, 111. Zivilkammer, 15. Dezember 2009 (BZ.2009.64-K3)

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