Arbeit auf Abruf: Berechnung einer Entschädigung
Oktober 2011
Bei der Arbeit auf Abruf hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf eine (reduzierte) Entschädigung auch wenn er effektiv nicht zum Einsatz gekommen ist. Für die Festlegung der Höhe dieser Entschädigung ist zu beachten, inwiefern der Arbeitnehmer für den Abruf verfügbar sein muss und seine Zeit für arbeitsfremde Aktivitäten verwenden kann. Urteil des Arbeitsgerichts der Stadt Locarno, 17. August 2010 (Übersetzung aus dem Italienischen)
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