Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes im Ausland

April 2014

In einem Arbeitsverhältnis mit internationalem Sachverhalt können die Parteien vereinbaren, welches Recht anwendbar ist. Das Arbeitsgesetz ist nicht anwendbar auf Arbeitnehmende, die im Ausland beschäftigt werden. Dementsprechend können aus den Regelungen des Arbeitsgesetzes auch keine Ansprüche abgeleitet werden. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 11. September 2013 (4A_103/2013)

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