Chancen der frühen Förderung packen

28. November 2019 Vernehmlassungen

Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands unterstützen die parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Unter Wahrung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sollen Massnahmen zur besseren frühkindlichen Bildung und Förderung geprüft und umgesetzt werden. Damit kann zukünftig dem sich verschärfenden Fachkräftemangel begegnet werden.

Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats will die Politik der frühen Kindheit besser verankern. Angesichts der föderalen Zuständigkeit sollen die Kantone mit der parlamentarischen Initiative 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» bei der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen unterstützt werden. Dieses Anliegen ist im Sinne der Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV). Ziel der Vorlage ist es, dass der Bund jährlich maximal vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann. Diese Anschubfinanzierung soll auf die Dauer von je drei Jahren befristet werden.

Vor dem Hintergrund des sich akzentuierenden Fachkräftemangels stellt die frühe Förderung von Kindern als Vorbereitung für die schulische und berufliche Karriere ein Weg dar, um nachhaltig Berufsnachwuchs zu fördern und das inländische Arbeitskräftepotenzial mittelfristig besser auszuschöpfen. Die Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots an qualitativ guten Kinderbetreuungsangeboten im Vorschul- und Schulbereich setzt nach Ansicht der Arbeitgeber nicht auf gesetzliche Regulierung und kommt sowohl den berufstätigen Eltern in Form der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch dem ganzen Werk- und Wissensplatz Schweiz zugute. Die Arbeitgeber bringen in der  Vernehmlassung jedoch auch ein, dass die föderalen Zuständigkeiten nicht ausgehebelt werden dürfen. Die Kompetenz für Massnahmen im frühen Kindesalter liegt bei den Kantonen und Gemeinden.