Wir zeigen Gesicht: Andrea Schwarzenbach

29. Juli 2021

In loser Folge stellen wir die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Schweizerischen Arbeitgeberverbands vor. Andrea Schwarzenbach ist stellvertretende Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. Im Interview verrät sie, was die Arbeit in einem Spitzenverband besonders spannend macht und wo es im Arbeitsrecht durchaus noch Luft nach oben hat.

Sie traten dem Schweizerischen Arbeitgeberverband im letzten Jahr gerade zu Beginn der Coronakrise und vor dem ersten Lockdown bei. Wie erlebten Sie die Einarbeitungszeit?

Bei meinem Eintritt am 1. März 2020 konnte ich noch knapp alle Kolleginnen und Kollegen persönlich kennenlernen, bevor es zwei Wochen später in den Lockdown ging. Dieser Umstand erleichterte die Zusammenarbeit aus dem Homeoffice sehr. Mittlerweile habe ich mich gut eingelebt. Obwohl ich schon fast eineinhalb Jahre beim SAV arbeite, habe ich aufgrund der Pandemie noch lange nicht alle Geschäfts- und Verbandpartner persönlich kennen gelernt. Ich freu mich deshalb, wenn physische Treffen wieder vermehrt stattfinden können.

Sie waren vorgängig als Juristin für Arbeitsrecht in der Rechtsschutzbranche tätig. Wo kommt Ihnen diese Erfahrung für Ihre jetzige Tätigkeit besonders zugute?

Da ich die Beratung und Fallführung diverser arbeitsrechtlicher Fragestellungen und Streitigkeiten nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen gemacht habe, konnte ich einen tieferen Einblick in die arbeitsrechtliche Problemlösung in verschiedenen Unternehmenskulturen gewinnen. Durch die Vielfalt der Kunden habe ich gesehen, wo arbeitgeberrechtliche Probleme im Kern liegen. Oftmals ging es nicht um eine juristische Lösung im technischen Sinne, sondern darum, schnellstmöglich einen Weg zu finden, der für beide Parteien gangbar ist. Heute hilft mir diese Erfahrung bei Anliegen unserer Mitglieder, deren Lösung anfangs unerreichbar erscheint.

Was macht die arbeitsrechtlichen Fragen für einen der grossen nationalen Dachverbände der Wirtschaft besonders spannend?

Die arbeitsrechtlichen Fragen beziehen sich grundsätzlich nicht auf einzelne Unternehmen, sondern auf ganze Branchen oder wirtschaftliche Zweige. Auch die geografischen Besonderheiten müssen mitberücksichtigt werden: Die Mitglieder aus der Romandie haben beispielsweise andere Anliegen als jene aus der Deutschschweiz. Dies hat sich beispielsweise beim Vorschlag eines Leitfadens für die Homeoffice Tätigkeit gezeigt. Besonders interessant ist auf Stufe der Dachverbände die Zusammenarbeit mit dem Bund. So ist es uns als Spitzenverband erlaubt, Anliegen direkt beim Bundesrat zu deponieren.

Kommen wir nochmals auf die Coronakrise zu sprechen. Was heisst es für Sie und Ihr Ressort konkret, im «Krisenmodus» zu arbeiten?

Da ich zu Beginn der Pandemie zum SAV gestossen bin, kann ich eigentlich nicht sagen was es heisst, nicht im «Krisenmodus» zu arbeiten. Im Laufe der Pandemie hat sich unsere Arbeitsweise den verschiedenen Wellen angepasst. Sobald die Corona-Ansteckungszahlen zurückgehen, kann sich mein Ressort wieder anderen Themen widmen. Für mich ist somit der «Krisenmodus» das Arbeiten in den Phasen, wo uns die Zunahme der Corona-Fälle beschäftigt. Da diesbezügliche Anliegen oftmals sehr zeitkritisch sind, heisst es für uns, agil zu agieren respektive zu reagieren.

Wo sehen sie persönlich im Arbeitsrecht den dringendsten Bedarf, Lücken zu füllen?

Unter dem Ausdruck «Lücken füllen» versteht man meist ein Regulieren. Dies ist nicht mein Anliegen im Arbeitsrecht und – im Übrigen auch nicht ein Ziel der Arbeitgeber – deshalb habe ich mich unter anderem entschieden, beim SAV zu arbeiten. Im Sinne einer Abbildung des gelebten Alltags bin ich jedoch klar der Ansicht, dass die Flexibilisierung im Arbeitsrecht erweitert werden soll. Nehmen wir ein Beispiel: Heute muss die Arbeit innert maximal 14 Stunden eines Arbeitstages erledigt werden. Das heisst, eine angestellte Person, die beispielsweise um 6 Uhr morgens eine E-Mail liest, darf abends nach 20 Uhr keine Tätigkeit mehr zu Ende bringen. Im Hinblick der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Freizeit ist eine solche Einschränkung jedoch nicht mehr zeitgemäss.