Weiterer Schritt für eine bessere berufliche Eingliederung

19. September 2014 News

Die Arbeitgeber erhalten bei der beruflichen Eingliederung künftig mehr Support. Neu sind die IV-Stellen explizit damit betraut, die Arbeitgeber zu beraten, zu schulen und zu begleiten. Die Unterstützung ist aus Sicht der Arbeitgeber wertvoll. Ihr Engagement und die steten Systemverbesserungen zahlen sich nämlich aus. Nun müssen weitere Massnahmen auf Gesetzesebene folgen.

Der Bundesrat will die berufliche Eingliederung von psychisch beeinträchtigten Menschen weiter stärken. Das bedeutet auch mehr Support für die Arbeitgeber und deren Engagement. Künftig sind die IV-Stellen explizit damit betraut, Arbeitgeber zu beraten, zu schulen und zu begleiten. Ziel: eine bessere Früherkennung psychischer Probleme am Arbeitsplatz. Daneben sollen die Integrationsmassnahmen besser greifen, indem sie bei Bedarf verlängert werden können.

Das Engagement der Arbeitgeber und die steten Systemverbesserungen zahlen sich aus. Zwischen 2003 und 2013 ging die Zahl der IV-Neurenten um mehr als die Hälfte zurück. Und innerhalb der letzten 10 Jahre hat sich das Verhältnis zwischen Neurenten und Eingliederungsmassnahmen umgekehrt. Allein 2012 erhielten 6000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen eine neue berufliche Chance. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband und seine Mitglieder engagieren sich dafür, dass beeinträchtigte Menschen arbeitsmarktfähig bleiben. So ist der SAV Mitträger der Praxis-Plattform «Compasso» und des Think-Tanks «Früherfassung und Reintegration» – beides Initiativen, die dem Grundsatz «Arbeit vor Rente» folgen.

Die bundesrätlichen Schritte zielen deshalb in die richtige Richtung. Nun müssen weitere Massnahmen auf Gesetzesebene folgen. Gemeint ist die Umsetzung aller Integrationsmassnahmen, wie sie die IV-Revision 6b vorgesehen hatte. Das Parlament hat dem Bundesrat den ensprechenden Auftrag jedenfalls erteilt.